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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Yachtschule Overschmidt GbR
für Segel- & Motorbootkurse

 

  • Teilnehmen an Kursen der Yachtschule Overschmidt GbR (YSO) kann, wer mindestens 6 Jahre alt ist, (Motorboot 16 Jahre) mindestens 15 Minuten im freien Wasser schwimmen kann, organisch gesund ist und an keinen ansteckenden Krankheiten leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Es gilt Schwimmwestenpflicht.

 

  • Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die YSO zustande. Die Kursgebühr ist in 2 Raten bis spätestens bis 14 Tage vor Kursbeginn vollständig zu entrichten. Solange die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht an dem gebuchten Kurs. Alle Ansprüche des Bewerbers auf nicht genutzte Segel- und Unterrichtsstunden erlöschen am 01. Juni des auf das Anmeldejahr folgenden Jahres.

 

  • Stornierungen eines gebuchten Kurses haben schriftlich gegenüber der YSO zu erfolgen. Die YSO ist in diesem Fall berechtigt vom Teilnehmer eine pauschale Entschädigung in Höhe von 75,00 € zu verlangen. Tritt der Teilnehmer dennoch vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren: – Stornierung bis 90 Tage vor Kursbeginn: 30% der Kursgebühr – Stornierung bis 60 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr – Stornierung bis 30 Tage vor Kursbeginn: 80% der Kursgebühr – Stornierungen kürzer als 30 Tage vor Kursbeginn: volle Kursgebühr. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Benennt der Teilnehmer eine geeignete Ersatzperson, kann die YSO eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Kurspreises erheben.

 

  • YSO ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen für einen Kurs bis eine Woche vor Kursbeginn nicht erreicht wird. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Kursgebühren auf einen anderen Kurstermin umzubuchen, soweit dieser noch über freie Plätze verfügt. Wenn der Teilnehmer nicht umbuchen möchte, werden bereits gezahlte Kursgebühren unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in diesem Fall nicht

 

  • YSO verpflichtet sich, den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer ordnungsgemäß auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern und soweit diese das Kursziel ist.

 

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten, die Einrichtungen der YSO pfleglich zu behandeln, und am Unterricht derart teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme ebenso wie ihm möglich ist. Auf jedem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers sofort und unbedingt Folge zu leisten, dies giltach für das Auf- und Abtakeln, Segelsetzen und -bergen sowie für die Reinigung der Boote. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wettergerechte Kleidung, sowie Sport- oder Bootschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen an Bord ist nicht gestattet.

 

  • Verursacht ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des verantwortlichen Schiffsführers durch sein Verhalten eine nachhaltige Störung des Kurses, kann dieser von der weiteren Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen werden (außerordentliche Kündigung). Der Schiffsführer ist dann berechtigt, den Teilnehmer bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen. Die YSO behält in diesem Fall der außerordentlichen Kündigung den Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühr, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

 

  • Wegen höherer Gewalt, insbesondere Gewitter, Hochwasser, Sturm oder Sturmwarnung kann ein Kurs kurzfristig unter- oder abgebrochen werden müssen. YSO ist in diesem Fall nicht zur Erstattung von Kursgebühren verpflichtet. YSO wird sich aber bemühen, innerhalb des vorgesehenen Kurszeitraums die ausgefallene Kurszeit nachzuholen.

 

  • YSO haftet für Personen- oder Sachschäden, die während der Durchführung der Kurse entstehen nur, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet YSO nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Im letzteren Fall ist YSO nur zum Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens verpflichtet.

 

  • Für die Boote der YSO besteht eine Haftpflichtversicherung. Werden durch den Teilnehmer Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, so hat dieser die Schäden zu ersetzen.     

 

Teilnahmebedingungen für Yachtsegeltörns

  • Die Teilnahme an einem von der Yachtschule Overschmidt GbR (im folgenden YSO genannt) veranstalteten Segeltörn ist nur nach vorheriger Bezahlung der gesamten Törngebühr möglich. Bei Anmeldung ist eine Anzahlung der halben Törngebühr zu entrichten. Spätestens sechs Wochen vor Törnbeginn ist die Restsumme zu zahlen.

 

  • Die Törnbuchung wird mit Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars, den diese Bedingungen beigefügt sind, für den Teilnehmer verbindlich. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch YSO zustande. YSO ist bemüht, die Bestätigung unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich per Mail zu erklären.

 

  • Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so muss dies unverzüglich YSO mitgeteilt werden. Gelingt es, eine Ersatzperson zu finden, so werden alle bis dahin geleistete Zahlungen – abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 75,-€ und darüber hinaus entstandene Kosten- zurückerstattet, sobald die Ersatzperson die volle Törngebühr bezahlt hat. Wird keine Ersatzperson gefunden, ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet. Tritt der Teilnehmer dennoch vom Vertrag zurück, so gelten folgende Stornogebühren: – Stornierung bis 90 Tage vor Törnbeginn: pauschal 100,-€ – Stornierung bis 60 Tage vor Törnbeginn: 50% der Törngebühr – Stornierung bis 30 Tage vor Törnbeginn: 80% der Törngebühr – Stornierungen kürzer als 30 Tage vor Törnbeginn: volle Törngebühr. YSO hat das Recht, eine Ersatzperson abzulehnen, wenn sie zu der Überlegung gelangt, dass diese zu der Teilnahme an dem Segeltörn nicht geeignet ist.

 

  • Die im Prospekt und der Reisebestätigung enthaltenden Angaben sind für YSO bindend. YSO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss, nach entsprechender Information des Teilnehmers, Änderungen zu erklären. Die ausgedruckten Törnrouten sind  nicht verbindlich. Abweichungen von den Törnrouten, bedingt durch Flaute, Sturm oder anderen Gründen sind möglich und begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Sollte die Teilnahme an einer praktischen Führerscheinprüfung geplant sein, so hat der Teilnehmer für die rechtzeitige und vollständige Einreichung aller erforderlichen Prüfungsunterlagen bei der jeweiligen Prüfungskommission selber zu sorgen.

 

  • Es wird die an Bord übliche Mithilfe erwartet. Durch seine Unterschrift erkennt der Teilnehmer an, dass er Crewmitglied ist, an einem Segeltörn mit sportlichem Charakter teilnimmt und keinen Beförderungsvertrag  abschließt. Durch seine Unterschrift erklärt der Teilnehmer sich weiterhin, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eine längere Seereise immer ein Restrisiko hat.

 

  • Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle notwendigen Arbeiten, die vom Schiffsführer angewiesen werden, nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten auszuführen, sich an der Backschaft zu beteiligen und die Yacht innen und außen sauber zu halten.

 

  • Eine Haftung von YSO für die Durchführung der An- und Abreise des Teilnehmers ist ausgeschlossen. An- und Abreise sind nicht Gegenstände des Vertrages.

 

  • Folgende Leistungen an Bord sind nicht im Törnpreis eingeschlossen und werden von den Teilnehmern über eine von ihnen einzurichtende Bordkasse gesondert erhoben: Verpflegung und Getränkekosten (der Skipper wird aus der Bordkasse mitverpflegt!), Hafengebühren, Diesel, Endreinigung, Gas.

 

  • Die Segelyachten sind kasko- und haftpflichtversichert. Grob fahrlässige und mutwillige Zerstörungen sind vom Verursacher zu ersetzen.
    Die vom Vercharterter festgelegte Kaution in Höhe von
  1. Törn „Holland“: 800,-€
  2. Törn „Bretagne“: ca. 3.500,-€
  3. Törn „Ostsee“: ca. 1.000,-€

    Ist zu Beginn des Törns von den Törnteilnehmern anteilig zu zahlen. Im Falle eines Schadens werden alle  Beträge bis zu der Kautionshöhe von diesem Betrag entrichtet, ansonsten wird die Kaution am Ende des Törns vom Vercharterer wieder ausgezahlt. Pro Schadensfall ist die volle Kaution fällig, gegebenenfalls mehrmals.

 

  • YSO haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Törnteilnehmern. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

 

  • Die Haftung von YSO ist bei leichter Fahrlässigkeit auf die dreifache Höhe der Törngebühr beschränkt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden YSO allein wegen Verschuldung eines Leistungsträgers einzustehen hat.

 

  • YSO ist berechtigt vor Antritt des Törns von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Segeltörns durch besondere Umstände unmöglich wird, wie durch mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder eines Ersatzschiffes, durch Streik, Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt von YSO aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Törnteilnehmer die geleisteten Zahlungen ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr zurück. YSO haftet nicht für Törnabbruch oder Törnverlegung in ein anderes Seegebiet, wenn durch höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen oder durch Eingriff von hoher Hand, wie Beschlagnahmung etc. hervorgerufen wird.

 

  • Erreicht der Törn nicht bis zwei Wochen vor Törnbeginn die vorgesehene Teilnehmerzahl von 5 Personen pro Yacht hat YSO ebenfalls das Recht zu den in §12 genannten Bedingungen zurückzutreten.

 

  • Kann die Segelyacht nicht termingerecht bereitgestellt werden, so hat der Törnteilnehmer das Recht, nach 48 Stunden den Vertrag zu kündigen und die bezahlte Törngebühr zurückzuverlangen. Die 48-Stunden-Frist rechnet ab 18:00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 48 Stunden während des Törns, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung entstehen keine Ersatzansprüche der Törnteilnehmer. Eine weitere Überliegezeit räumt dem Törnteilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung der gezahlten Törngebühr ein. Fallen insgesamt mehr als 72 Stunden des vorgesehenen Törns durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Erstattung. YSO kann ggf. eine Ersatzyacht stellen. Der Skipper der Yacht ist für YSO berechtigt den Vertrag auch während der Durchführung des Törns zu kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet des ausdrücklichen Hinweises des Skippers die Durchführung des Törns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages berechtigt ist. Kündiget YSO in einem solchen Falle, behält YSO den Anspruch auf den Törnpreis unter der Anrechnung ersparter Aufwendungen und in Anrechnung der von dem Leistungsträger gutgebrachten Beträge.

 

  • Der Teilnahme-Vertrag zwischen dem Teilnehmer und YSO begründet keinen Gewährleistungsanspruch bei Ausfall einer Bordeinrichtung der Yacht, wenn
    a) der Ausfall der Bordeinrichtung die Sicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt und den weiteren Törnverlauf nicht entscheidend verändert (wie z.B. wesentliche Abkürzung der geplanten Reise oder Abbruch des Törns)
    b) der Ausfall der Bordeinrichtung nur eine Einschränkung der Bequemlichkeit der Törnteilnehmer bedeutet bzw. eine vertretbare Kursänderung zur Ersatzteilbeschaffung verursacht.

 

  • Sämtliche Beanstandungen müssen vom Skipper bestätigt werden und YSO bis spätestens einem Monat nach Törnende schriftlich mitgeteilt werden.

 

  • Der Törnteilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass er mindestens 15 Minuten in freiem Wasser schwimmen kann, nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und für die Teilnahme an einem Segeltörn körperlich und geistig geeignet ist.

 

  • Der Teilnehmer hat von diesem Teilnahmebedingungen Kenntnis genommen.

 

  • Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Münster/Westf.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bootsverleih Overschmidt am Aasee
Overschmidt Aasee GmbH

  • Die Boote sind sach- ordnungsgemäß und pfleglich zu handhaben. Der Mieter ist zugleich Bootsführer und für eine sachgemäße Handhabung des Bootes zu Wasser und an Land verantwortlich.
  • Nichtschwimmer dürfen die Boote nur mit Schwimmweste benutzen. Kinder dürfen die Boote erst ab einem Alter von 12 Jahren allein benutzen, wobei dann Schwimmwestenpflicht besteht.
  • Verhaltenspflichten:
    • Den Segelbooten und dem Rundfahrtschiff ist Vorfahrt zu gewähren;
    • Kollisionen müssen unbedingt vermieden werden;
    • das Umsteigen auf andere Boote ist untersagt;
    • der Mindestabstand zum Ufer von 15 Metern muss eingehalten werden;
    • das Durchfahren der Brücken ist nicht gestattet;
    • die maximal für das Boot zugelassene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Darüber hinaus sind die weiteren für die Nutzung des Aasees geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorfahrts- und Kollisionsverhütungsvorschriften, zu beachten.
  • Haftung des Mieters Der Mieter haftet für jegliche schuldhafte Beschädigung des gemieteten Bootes, sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes eingetreten sind. Während der Vermietung ist der Mieter für das Boot verantwortlich. Bei Unfällen oder Beschädigungen an dem Boot, hat der Mieter den Vermieter bei der Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter. Der Mieter hat sich bei der Übernahme des Bootes von dem ordnungsgemäßen Zustand des Bootes zu überzeugen und bereits bestehende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein eingetretener Schaden nicht auf einen unsachgemäßen oder vertragswidrigen Gebrauch durch ihn oder eine andere Person, die sich auf seine Veranlassung auf dem Boot befunden hat, beruht.
  • Haftung des Vermieters´ Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden haftet der Vermieter nur, soweit er diese durch schuldhaftes Verhalten verursacht hat. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder den Verlust von privaten Gegenständen, welche auf dem Boot mitgeführt werden.

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